Richtlinien 1 Zuwendungsziel, Fördergrundlagen 1.1 Die Gemeinde Fünfstetten fördert die Renovierung bzw. den Abbruch mit Neubau von älteren Gebäuden bis einschließlich Baujahr 1965 (Stichtag 31.12.1965) für Wohnzwecke nach den Bestimmungen dieser Richtlinien. Förderzi
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Passend zur gemeindlichen Förderung alter Bausubstanz „Aus Alt mach Neu" bietet der Landkreis für die Jahre 2019 und 2020 kostenlose Bauberatungsgutscheine an. Bei einem Beratungsgespräch mit dem Architekten oder einer Architektin können sich die Interessierten erste Informationen über d
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Unfälle im Wald sind oft Unfälle mit schweren, lebensgefährlichen Verletzungen. Das Auffinden der verunglückten Person ist für die Rettungsdienste oft schwierig. Aber die schnelle Bergung und Versorgung des Verunglückten ist für dessen Lebensrettung oder Vermeidung nachteiliger Langzeitfolgen
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